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Pokergewinne: Wann ihr Steuern zahlen müsst

Zuletzt aktualisiert: 14.03.2025

Will das Finanzamt eure Pokergewinne versteuern? Das hängt von eurer Spiel-Routine und der Gewinnhöhe ab. Wenn Texas Hold'em, Omaha und Co. euer Hobby sind, müsst ihr eure Gewinne nicht teilen, doch bei regelmäßigen Einsätzen und hohen Erträgen ändert sich die Lage. Hier erfahrt ihr, wann das Finanzamt Steuern von euch verlangt.

Muss man Pokergewinne versteuern?

Online Poker Spiele bringen euch im besten Fall Gewinne. Was passiert mit dem Geld? Müsst ihr dafür Steuern zahlen? Klare Antwort: Es kommt drauf an! Wollt ihr Geld verdienen mit Online-Poker, wie Eddy Scharf, holt sich das Finanzamt womöglich die Einkommensteuer.

Der ehemalige Pilot und einstige Hobby-Pokerspieler zog 2012 vor das Finanzgericht in Köln. Seine bis dato erzielten Gewinne aus zahlreichen Turnierteilnahmen sollten mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer belegt werden. Das Gericht entschied zugunsten der Behörde. Doch Scharf legte Berufung ein. Am 16. September 2016 bestätigte der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) das zuvor getroffene Urteil.

Die Folge:
Der Ur-Kölner musste seine Gewinne als steuerpflichtige Einkünfte deklarieren und Einkommens- sowie Gewerbesteuer zahlen. Diese rechtliche Einordnung hat bis heute Leuchtturm-Wirkung auf andere Pokerspieler. Auch sie müssen nun immer häufiger Steuern entrichten, wenngleich Poker grundsätzlich den Glücksspielen zugeordnet wird.

Allerdings gilt das Urteil nicht pauschal für alle Gewinne im Casino und an Pokertischen. Bei allen Hobby-Spielern gilt die Einzelfallentscheidung. Das Finanzamt überprüft anhand verschiedener Kriterien, ob ihr eure Gewinne versteuern müsst oder nicht. Dabei geht es um verschiedene Fragen wie:

  • Wie häufig und regelmäßig nehmt ihr an Spielen teil?
  • Macht ihr systematisch Gewinne?
  • Verbringt ihr viel Zeit mit dem Studieren von Spielstrategien und der Analyse eurer Gegner?

Sind wesentliche Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG gegeben, müsst ihr eure Gewinne vielleicht versteuern.

Online-Poker-Gewinne versteuern in Deutschland: Beispiel aus der Praxis

Wendet ihr eure Poker Psychologie mit virtuellem Guthaben an, gibt es keine Steuerpflicht. Erzielt ihr nur virtuelle Gewinne, müsst ihr es dem Finanzamt nicht melden. Sitzt ihr nur gelegentlich am Spieltisch und nehmt Gewinne mit, passiert auch nichts.

Wenn ihr regelmäßig und strategisch spielt und oft einzahlt, könnte das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht annehmen. In diesem Fall müsstet ihr eure Einnahmen versteuern. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt von euren erzielten Gewinnen ab. Seid ihr nicht nur beim Poker, sondern auch beim Lottoanbieter mit deutscher Lizenz erfolgreich, zahlt ihr hier wiederum keine Steuern.

Sind Pokergewinne grundsätzlich steuerpflichtig?

Muss ich den Poker-Gewinn versteuern? Diese Frage stellt sich, wenn ihr Poker lernen ernst genommen habt. Die Antwort hängt von euren Ambitionen ab. Ihr müsst die Gewinne nicht versteuern, wenn ihr…

  • nur gelegentlich und aus Spaß spielt
  • keine konstanten Einnahmen generiert
  • die Einkünfte eure Haupteinnahmen nicht überschreiten

Trifft mindestens einer dieser Punkte zu, wird das Finanzamt nachfragen. Womöglich gibt es die Unterstellung, dass ihr Poker mit Echtgeld spielt und Gewinnabsichten habt. Nehmt ihr regelmäßig an lokalen Turnieren teil oder spielt Online Poker, gibt es keinen Generalverdacht.

Jedoch werden die Finanzbehörden genau hinschauen, wenn ihr dies langfristig macht. Verdient ihr mit Poker langfristig mehr Geld als mit eurem eigentlichen Job, könnte die Steuernachzahlung lauern.

Wann müsst ihr Pokergewinne versteuern?

Ob ihr die Poker-Gewinn versteuern müsst, wird auf zwei unterschiedlichen Wegen festgestellt:

  • Das Finanzamt meldet sich bei euch.
  • Ihr informiert proaktiv euer zuständiges Finanzamt.

Kontaktiert euch das Finanzamt, bleibt ruhig und befolgt folgende Schritte:

  • 1
    Sammelt alle relevanten Spielbelege und Einkommensnachweise.
  • 2
    Beratet euch mit einem Steuerberater, um sicherzustellen, dass ihr alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet und korrekt einreicht.
  • 3
    Gebt eine genaue Aufstellung eurer Gewinne und möglicherweise abzugsfähigen Kosten ab, wie zum Beispiel Reisekosten zu Turnieren.
  • 4
    Kooperiert vollständig, um eventuelle Strafzahlungen oder Nachzahlungen zu minimieren.

Müsst ihr die Online-Poker-Gewinne versteuern, teilt euch das Finanzamt den Gesamtbetrag mit. Danach habt ihr die Möglichkeit, den Bescheid anzufechten und noch einmal kalkulieren zu lassen. Seid ihr damit einverstanden, bezahlt ihr die genannte Summe.

Spielt ihr erfolgreich Online Poker in Deutschland mit konstanten Gewinnen, meldet euch proaktiv beim Finanzamt. Dieser Schritt wird euch als positiv und kooperationsbereit angerechnet.

  • Erklärt eure Situation offen und zeigt, dass ihr bereit seid, eure steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
  • Bereitet eine detaillierte Übersicht eurer Einnahmen vor.
  • Haltet Nachweise über eure Spiele, Gewinne und Verluste bereit, um eure Steuererklärung entsprechend zu unterstützen.

Werdet ihr Online-Casino-Gewinne versteuern, bildet Rücklagen. Behaltet von den Gewinnen bis zu 50 % für die Steuern ein. Zahlt sie am besten auf ein Unterkonto, damit ihr den Überblick habt. So werdet ihr nicht von einer Zahlung überrascht.

Der maximale Satz für die Einkommensteuer liegt bei 45 %, minimal sind es 14 %. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag (5,5 %), gegebenenfalls die Kirchensteuer und die Gewerbesteuer.

Poker als steuerpflichtiges Gewerbe

Pokergewinne müsst ihr in Deutschland nicht nur auf Anordnung des Finanzamts versteuern. Auch das Gewerbeamt eures Wohnorts kann von euch Geld verlangen.

Eure Aktivitäten am Pokertisch können als Gewerbe eingestuft werden. Dabei habt ihr einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, der regelmäßig angepasst wird. Liegen eure Einnahmen darunter, müsst ihr keine Pokergewinne versteuern.

Für das Finanzamt und die Einkommensteuer gelten jedoch andere Grenzen (Gewerbetreibender im Sinne des § 15 EStG in Verbindung mit dem Gewerbesteuergesetz sowie umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer gemäß § 2 UStG).

Um keine Steuern auf das Einkommen zu bezahlen, müsst ihr unterhalb von 11.604 Euro (Stand 2024) liegen. Durch die jährlich steigende Bemessungsgrenze habt ihr künftig einen höheren Freibetrag für eure unversteuerten Pokergewinne.

Sobald das Finanzamt eure Gewinnerzielungsabsicht feststellt, müsst ihr auch die Steuern bezahlen. Fallt ihr unter die Gewerbesteuerpflicht, werdet ihr darüber von der zuständigen Stadtkasse informiert.

Öffentliche Urteile zur Steuerpflicht von Pokergewinnen

Bei euren Poker Positionen braucht ihr viel strategisches Geschick und Flexibilität. Das gilt auch, wenn ihr euch gegen (unrechtmäßige) Steuerfestsetzungen für eure Gewinne zur Wehr setzen wollt. In den letzten Jahren hat sich viel in der Rechtsprechung getan. Es gibt klarere Definitionen, wann ihr einen Poker-Gewinn versteuern müsst und wann es durchaus berechtigte Zweifel gibt.

Bundesfinanzhofs (BFH): Aktenzeichen X R 8/21

Muss man Online-Poker-Gewinne versteuern? Ein deutscher Mathematikstudent und passionierter Online-Pokerspieler stand im Mittelpunkt eines steuerrechtlichen Verfahrens, das die Frage aufwarf, ob seine Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte zu versteuern sind.

Hintergrund: Der Kläger begann 2007 mit Online-Poker und steigerte seine Aktivitäten und Einsätze bis 2009 erheblich. Im Streitjahr 2009 erzielte er einen Gewinn von 82.826 Euro. In den Folgejahren beliefen sich seine Einnahmen auf:

2010445.000 €
2011645.000 €
2012735.000 €
2013400.000 €

Hier die wichtigsten Fakten und das klare Urteil des Finanzgerichts am 22. Februar 2023.

Gewerbliche Tätigkeit: Das Finanzgericht urteilte, dass der Kläger ab Oktober 2009 gewerblich tätig war. Es stützte sich dabei auf die systematische und strategische Nutzung von Analysesoftware und das gesteigerte Engagement in Online-Pokerspielen.

Rechtsstreit: Der Kläger argumentierte, dass Poker ein Glücksspiel sei und seine Gewinne daher nicht steuerbar wären. Das Finanzgericht widersprach und betonte, dass bei der von ihm gespielten Variante Texas Hold'em Fixed Limit Geschicklichkeitselemente dominieren.

Urteil: Es wurde entschieden, dass die Gewinne aus der Zeit von Januar bis September 2009 nicht der Einkommensteuer unterlagen, da der Kläger in diesen Monaten noch nicht gewerblich handelte. Für die Monate Oktober bis Dezember 2009 wurden die Gewinne jedoch als steuerpflichtig angesehen.

Lehren für Pokerspieler: Dieses Urteil verdeutlicht, dass bei regelmäßigem und systematischem Online-Poker, insbesondere unter Verwendung von Analysetools und der Erzielung kontinuierlicher Gewinne, die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit möglich ist. Dies kann zu steuerlichen Verpflichtungen führen.

Die Entscheidung zeigt, dass die Grenzen zwischen Hobby und Gewerbe im Bereich des Online-Pokers fließend sind und steuerrechtlich signifikante Konsequenzen haben können.

Urteil hat Auswirkungen für Pokerplattformen

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2023 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) haben bedeutende Änderungen für Online-Poker-Spieler und die Betreiber von Pokerplattformen eingeführt.

  • Datenherausgabe durch Plattformen: Nach dem neuen PStTG sind Online-Poker-Plattformen verpflichtet, detaillierte Informationen über euch und eure Einkünfte an die Finanzbehörden weiterzugeben. Das bedeutet, dass die Plattformen genau erfassen müssen, wie viel ihr über diese digitalen Kanäle verdient. So wird sichergestellt, dass die Gewinne korrekt besteuert werden können.
  • Steuerpflicht der Spieler: Wenn ihr regelmäßig und professionell Online-Poker spielt, können eure Gewinne als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden. Damit müsst ihr auf Einnahmen Einkommensteuer zahlen. Je nach Umfang eurer Tätigkeit kann auch die Gewerbesteuer anfallen.
  • Umsetzung des Gesetzes: Das PStTG wurde eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Jetzt müssen Plattformen, auf denen ihr spielt, alle relevanten Daten sammeln und diese regelmäßig an das Finanzamt melden. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass eure Einkünfte aus dem Online-Poker korrekt erfasst und versteuert werden.

Bundesfinanzhofs (BFH): Aktenzeichen XI R 37/14

Wer Pokergewinne versteuern muss, braucht darauf keine Umsatzsteuer zu zahlen. Das stellte der Bundesfinanzhof am 30. August 2017 fest. Er entschied, dass das bei einem Pokerturnier gewonnene Preisgeld keine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellt, da es nicht für die bloße Teilnahme am Turnier gezahlt wird.

Hintergrund:
  • Ein professioneller Pokerspieler erzielte in den Jahren 2006 und 2007 beträchtliche Gewinne durch seine Teilnahme an verschiedenen Pokerturnieren und Cash-Games. Diese Einnahmen zogen die Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich. Die Behörde forderte eine Besteuerung als umsatzsteuerpflichtige Leistungen.
Kern der Auseinandersetzung:
  • Die zentrale Fragestellung des Falles war, ob die Pokergewinne als umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu betrachten sind. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass diese Gewinne aus einer beruflichen Tätigkeit stammen und somit steuerbar seien.
Erstinstanzliches Urteil:
  • Das zuständige Finanzgericht folgte der Argumentation des Finanzamts und wertete die Pokergewinne als steuerpflichtig. Der Pokerspieler legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Er sah die Gewinne als Ergebnis eines Glücksspiels an, bei dem keine steuerbare Leistung vorliege.
Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
  • Am 30. August 2017 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein richtungsweisendes Urteil, das eine klare Trennlinie in der steuerlichen Behandlung von Pokergewinnen zog. Der BFH entschied, dass Preisgelder aus Pokerturnieren nicht als umsatzsteuerpflichtige Leistungen anzusehen sind. Die Begründung stützte sich darauf, dass keine direkte Gegenleistung für die Teilnahme am Spiel erbracht wurde. Die Preisgelder wurden stattdessen als Belohnung für das Erreichen bestimmter Wettbewerbsergebnisse gesehen, nicht als Bezahlung für die Teilnahme selbst.
Dieses Urteil hat gleich zweifache Relevanz für Pokerspieler:
  • Umsatzsteuerbefreiung: Pokerspieler sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Gewinne zu zahlen, solange diese ausschließlich aus der Teilnahme an Spielen resultieren, ohne dass eine direkte Dienstleistung vorliegt.
  • Unternehmerstatus: Das Urteil klärt auch, wann ein Pokerspieler als Unternehmer anzusehen ist. Solange die Aktivität nicht regelmäßig gegen Entgelt ausgeführt wird, wird sie nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eingestuft.

Fazit: Hobbyspieler steuerfrei – Profis zahlen Steuern auf ihre Pokergewinne

Die meisten Spieler, die Poker als Hobby betreiben, müssen ihre Gewinne nicht versteuern. Gehört ihr auch dazu, könnt ihr die Einnahmen ohne Steuer verbuchen. Nutzt ihr hingegen Poker-Cheet-Sheets und verfeinert eure Strategien, deutet das auf eine professionelle Herangehensweise hin. In diesem Fall müsst ihr Poker-Gewinne versteuern. Abgezogen werden maximal etwa 50 %, die ihr an den deutschen Fiskus abführt. Seid ihr unsicher, ob ihr steuerpflichtig seid, fragt beim Finanzamt nach!

Quellen

FAQs

Ja, ihr müsst eure Poker-Gewinne versteuern, wenn ihr regelmäßig und professionell am Pokertisch sitzt. Für das Finanzamt seid ihr gewerbliche Spieler.
Poker gilt als Gewerbe, wenn ihr regelmäßig spielt und systematisch Gewinne erzielt. Entscheidend sind Professionalität, Einsatz von Strategien und euer Ziel, dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Finanzamt prüft hier im Einzelfall.
Poker gilt als Gewerbe, wenn ihr regelmäßig spielt und systematisch Gewinne erzielt. Entscheidend sind Professionalität, Einsatz von Strategien und euer Ziel, dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Finanzamt prüft hier im Einzelfall.  
Spielt ihr mit Gewinnerzielungsabsicht und regelmäßigem Erfolg, werdet ihr als Berufsspieler klassifiziert. Damit seid ihr unternehmerisch tätig und steuerpflichtig.
Zu diesem Thema gibt es immer noch mangelnde Rechtsprechung. Theoretisch könnte man als Unternehmer Verluste geltend machen. Allerdings stellt Poker aktuell noch eine Grauzone dar.
Der Steuersatz hängt von eurem Gesamteinkommen ab und liegt zwischen 14 % und 45 %. Dazu kommt gegebenenfalls die Gewerbesteuer, abhängig von eurer zuständigen Gemeinde/Stadt.